Unser Team berät und begleitet französische und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Wettbewerbs- und Vertriebsrechts, sowohl im Rahmen unserer Beratungstätigkeit, als auch bei der Prozessführung.
Im Bereich der Fusionskontrolle sind wir regelmäßig vor der französischen Wettbewerbsbehörde und der Europäischen Kommission tätig, sowie im Rahmen grenzübergreifender Transaktionen mit der Unterstützung lokaler Korrespondenzanwälte. Unsere Expertise ermöglicht es uns, die komplexesten Angelegenheiten zu bearbeiten. Bei Streitsachen vertreten wir Mandanten in den Bereichen Kartelle, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wettbewerbswidrige Praktiken und Vertriebsrecht vor französischen und europäischen Wettbewerbsgerichten. Unsere Expertise erstreckt sich auf Fragen betreffs staatlicher Beihilfen. Zudem verfügen wir über eine umfassende Erfahrung bei der Risikosteuerung und der Erarbeitung von maßgeschneiderten Compliance-Programmen.
Wir begleiten unsere Mandanten bereits zum Zeitpunkt der Strukturierung der Transaktion und bei jeder entscheidenden Phase des Verfahrens: bei der Beurteilung der Kontrollpflicht, der Ausarbeitung der Anmeldungsunterlagen, der Verhandlung und der Erfüllung der Verpflichtungen, sowie bei eventuellen Beschwerden.
Wir unterstützen Kläger und Beklagte im Rahmen von Verfahren über wettbewerbswidrige Kartelle und Missbräuche einer marktbeherrschenden Stellung vor französischen und europäischen Gerichten. Wir sind ebenfalls bei Schadensersatzklagen aufgrund von Verletzungen des Wettbewerbsrechts tätig.
Wir helfen unseren Mandanten dabei, die Rechtmäßigkeit der Beihilfen zu beurteilen, begleiten sie bei den Anmeldungsverfahren vor der Europäischen Kommission und unterstützen sie auch im Rahmen von EU-Streitigkeiten bezüglich der Gewährung von staatlichen Beihilfen.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Strukturierung und dem Schutz der Vertriebsnetze für ihre Produkte oder Dienstleistungen, in der Beratungsphase und der Prozessführung. Wir werden ebenfalls im Bereich der wettbewerbsbeschränkenden Praktiken tätig (erhebliches Ungleichgewicht, abrupter Vertragsbruch, etc.).
o Wir unterstützen unsere Mandanten im Bereich Risikosteuerung und entwickeln mit einem multidisziplinären Ansatz speziell angepasste Wettbewerbsrecht-Compliance-Programme, in Zusammenarbeit mit unseren Kompetenzbereichen Arbeitsrecht und Datenschutz, mithilfe eines bereichsübergreifenden Ansatzes.